Garantiert Bio

Besiegelte Qualität

Das staatliche Bio-Siegel kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Der ihm zugrunde liegende Standard der EG-Öko-Verordnung, sowie der Verzicht auf weitere Verfahrensschritte erlaubt eine breite Anwendung, auch für Produkte aus anderen EU-Staaten und aus Drittländern. Die Resonanz der Wirtschaft und der Verbraucher auf das Bio-Siegel ist positiv.

Die Mehrzahl der beteiligten Unternehmen sind Verarbeiter und Unternehmen mit einer Mischfunktion. Etwa jedes vierte Unternehmen ist als Erzeuger tätig. Rund jedes siebte involvierte Unternehmen treibt Handel mit Bio-Siegel-Produkten. Die Verarbeiter kennzeichnen mit 25 Prozent, die Unternehmen mit Verarbeiter- und Handelsfunktion mit 32,9 Prozent die meisten Bio-Lebensmittel.

Die produktstärkste Warengruppe mit Bio-Siegel ist die Gruppe der "Heißgetränke". Die Warengruppe mit den meisten beteiligten Unternehmen ist seit Einführung des Bio-Siegels die der "Brot- und Backwaren". Und rund 30 Prozent der Produkte mit dem Bio-Siegel gehören zum Frischesortiment


Wo „Bio“ draufsteht, ist auch „Bio“ drin.

Sie können sich darauf verlassen: "Wo 'Bio' drauf steht, ist auch 'Bio' drin". Ein Lebensmittel darf laut Bio-Gesetz nur dann als „Bio“ oder „Öko“ bezeichnet werden, wenn es innerhalb der EU entsprechend der EU-Ökoverordnung produziert und kontrolliert wurde.

Mindestens 95 % seiner landwirtschaftlichen Zutaten müssen aus ökologischer Erzeugung stammen. Außerdem muss auf jedem Etikett eines Bio-Produkts die Öko-Kontrollstelle genannt sein, die den Landwirt oder das Verarbeitungsunternehmen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft.

Auch Produkte, die außerhalb der EU erzeugt wurden, können das deutsche Bio-Siegel erhalten, wenn die Einhaltung des europäischen Standards belegt wurde und eine Importermächtigung der Europäischen Union vorliegt.

Das Bio-Zertifikat von Globus

Seit dem 1. Juli 2005 sind alle Globus Häuser nach dem Öko-Landbaugesetz Bio-zertifiziert.

Nur Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.