für die GLOBUS Markthallen Holding GmbH & Co. KG Webseite
GLOBUS Markthallen Holding GmbH & Co. KG (nachfolgend: „GLOBUS“) ist bestrebt, ihre digitalen Angebote – einschließlich mobiler Anwendungen, Websites und weiterer Online-Dienste – so barrierefrei wie möglich bereitzustellen. Als regulierter Dienstleistungserbringer im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unterliegt GLOBUS den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit.
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG sind wir verpflichtet, Informationen zur Barrierefreiheit öffentlich bereitzustellen. Für unsere verschiedenen digitalen Anwendungen stellen wir jeweils eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit bereit. Diese Erklärung bezieht sich auf die zentrale Website www.globus.de in der jeweils aktuellen Version.
Die Erklärung wurde am 08.07.2025 erstellt und wird mindestens einmal jährlich auf ihre Aktualität überprüft. Sie ist in barrierefreier Form veröffentlicht, um den Anforderungen des BFSG in vollem Umfang zu entsprechen.
Die Website www.globus.de bietet Informationen zu den GLOBUS Markthallen in Deutschland und dient als zentrale Plattform für:
Das Angebot richtet sich an alle Interessierten und Kundinnen und Kunden, die sich online über die GLOBUS Markthallen und Leistungen informieren oder digitale Services nutzen möchten.
Die Barrierefreiheit der Anwendung wurde im Juli 2025 im Rahmen eines vollständigen Audits durch eine unabhängige externe Stelle überprüft. Dabei wurde die Anwendung auf Grundlage der Anforderungen der EN 301 549 (Version 3.2.1), einschließlich der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, sowie im Hinblick auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bewertet. Die Prüfung dient der Feststellung des Barrierefreiheitsstatus gemäß BFSG.
Die Anwendung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit überwiegend. Einzelne Aspekte befinden sich derzeit noch in der Optimierung. Ziel ist es, die digitale Zugänglichkeit der Website kontinuierlich weiterzuentwickeln und bestehende Nutzungshürden schrittweise abzubauen.
Im Rahmen der Prüfung wurden Bereiche identifiziert, bei denen Verbesserungsbedarf besteht – insbesondere im Hinblick auf die Nutzung ohne Maus, mit assistiven Technologien sowie unter verschiedenen visuellen und motorischen Voraussetzungen. Die entsprechenden Anpassungen erfolgen im Laufe des Jahres 2025 im Rahmen laufender Weiterentwicklungen.
Wir nehmen Rückmeldungen zur Barrierefreiheit ernst. Bitte wenden Sie sich bei Hinweisen oder Schwierigkeiten mit der Anwendung an:
Alle Mitteilungen werden geprüft und fließen in die laufende Verbesserung ein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet uns zur Veröffentlichung dieser Erklärung sowie zur Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit unserer Anwendung.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass diese Anwendung nicht barrierefrei zugänglich ist und damit gegen die Anforderungen des BFSG verstößt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Die MLBF ist seit dem 28. Juni 2025 offiziell zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen digitaler Dienstleistungen gemäß BFSG.