GLOBUS Einkaufsgutscheine als geldwerter Vorteil
Ein attraktiver Sachbezug für Mitarbeitende
Rechtliche Hinweise zur Nutzung als Sachbezug
Arbeitgeber können GLOBUS Einkaufsgutscheine unter Beachtung der jeweils geltenden steuerlichen Regelungen als Sachbezug gewähren.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sachbezüge bis zu einer Gesamthöhe von 50 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Ausgestaltung der GLOBUS Gutscheine
Die GLOBUS Einkaufsgutscheine sind keine frei einsetzbaren Zahlungsmittel. Ihre Nutzung ist technisch und vertraglich auf den Bezug von Waren und Dienstleistungen in teilnehmenden GLOBUS Markthallen und Globus Baumärkten innerhalb Deutschlands beschränkt.
Folgende Merkmale unterstützen die Einordnung als Sachbezug:
Steuerliche Einordnung
Vorbehaltlich einer abweichenden Bewertung durch Finanzverwaltung oder Gerichte erfüllen die GLOBUS Einkaufsgutscheine aufgrund ihrer Ausgestaltung die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG und können damit grundsätzlich als Sachbezug im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG eingesetzt werden.
Ob die steuerliche Begünstigung im konkreten Einzelfall greift, hängt insbesondere von der Ausgestaltung der Leistung, der Gewährung durch den Arbeitgeber sowie der lohnsteuerlichen Behandlung ab.
Eine Garantie für die steuerliche Anerkennung oder Steuerfreiheit kann daher nicht übernommen werden.
Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Unternehmen sollten steuerliche und rechtliche Fragestellungen mit ihrer Steuer- oder Rechtsberatung abstimmen.
Rechtsstand: September 2026
Ihr Weg zum GLOBUS Gutschein als geldwerter Vorteil
Ob direkt im Markt, bequem online oder als wiederaufladbare Lösung: GLOBUS bietet Arbeitgebern drei Möglichkeiten, Gutscheine für ihre Mitarbeitenden zu beziehen.
GLOBUS Einkaufsgutscheine als geldwerter Vorteil: FAQ
Ja, grundsätzlich können GLOBUS Gutscheine für diesen Zweck geeignet sein. Da sie nur bei teilnehmenden GLOBUS Standorten eingesetzt werden können und weder bar auszahlbar noch zum Erwerb von Gutscheinen anderer Anbieter vorgesehen sind, können sie grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Sachbezug erfüllen. Die abschließende steuerliche Beurteilung erfolgt jedoch stets im Einzelfall.
Nein. Nach der aktuellen B2B-Gutschein-AGB von GLOBUS werden Guthaben und Restguthaben nicht gegen Bargeld ausgezahlt.
Nein. Mit einem GLOBUS Gutschein können keine Gutscheine anderer Anbieter gekauft werden. Dazu zählen beispielsweise Amazon-Gutscheine.
Ja. Für Unternehmen sieht GLOBUS sowohl Digitalgutscheine als auch gedruckte, variabel wiederaufladbare Wertgutscheine vor.