Teilzeit für alle

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland wächst stetig. Früher kam das Teilzeit-Modell eher aus familiären Gründen in Frage. Heutzutage wünschen sich viele Arbeiternehmer jedoch schlichtweg mehr Flexibilität in ihrer Freizeitgestaltung. mio geht der Sache auf den Grund.

Trotz Fachkräftemangel, Inflation und anderen Herausforderungen befindet sich der Arbeitsmarkt aktuell in enormem Wandel. Speziell die nachwachsende Generation an Arbeitnehmern wendet sich immer mehr von der klassischen 40-Stunden-Woche ab und legt Wert auf eine aktive Freizeitgestaltung. Frei nach dem Motto: Stell dir vor, es ist Kapitalismus und keiner geht hin. Längst hat diese Entwicklung neben jungen Eltern auch kinderlose der Generation Y erfasst und auch immer mehr Menschen im Alter von 40 bis 60 Jahren sagen, dass Ihnen mehr Freizeit wichtiger ist als ein Vollzeitgehalt.

Frau Meditiert am Schreibtisch

Mehr Freizeit, mehr Leistung?

Dass eine reduzierte Arbeitszeit, zum Beispiel eine 4-Tage-Woche, auch für Unternehmen Vorteile mit sich bringen kann, hat jüngst eine englische Studie gezeigt: Im Vereinigten Königreich hat der weltweit größte Testlauf dieser Art begonnen. 3300 Angestellte in 70 Firmen und Organisationen aus verschiedenen Branchen arbeiten nur noch an vier Tagen in der Woche – bei gleichem Gehalt! Die ersten Ergebnisse sind beeindruckend: Unter der geringeren Arbeitszeit haben Produktivität und Dienstleistungen tatsächlich an den meisten Stellen nicht gelitten. Gleichzeitig hat sich das Wohlbefinden der Arbeitnehmer in vielerlei Hinsicht verbessert – es gab weniger Krankmeldungen und Burnouts.

Gibt es ein Recht auf die Reduzierung der Arbeitszeit?

Ob es realistisch ist, dass alle Arbeitnehmer in der Gesellschaft nur noch vier Tage pro Woche arbeiten, bleibt abzuwarten. Daher ist es eine spannende Frage, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmende ein Recht auf Teilzeitarbeit haben: Laut Gesetz darf es für Teilzeitangestellte keine arbeitsrechtlichen Nachteile geben. Sie haben denselben Anspruch auf Lohnfortzahlung und auf dieselbe Bezahlung wie Vollzeitarbeitende (anteilig der geleisteten Stunden). So hat erst einmal jeder das Recht, die Arbeitszeit zu reduzieren. Um aber vor allem kleinere Unternehmen zu entlasten, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Die Zahl der Mitarbeiter im Unternehmen muss größer als 15 sein und der Arbeitnehmer muss mindestens 6 Monate angestellt sein. Außerdem sollten Mitarbeiter vorzeitig ankündigen, dass sie ihr Pensum reduzieren wollen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens drei Monate.

Ein Meeting in einem Büro

Was bedeutet „Teilzeitarbeit“ eigentlich genau?

Laut Bundesregierung stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten jüngst auf 22 Prozent, während als 78 Prozent einer klassischen Vollzeitarbeit nachgingen. Teilzeit zu arbeiten bedeutet zunächst einmal, weniger Stunden zu haben als bei einer üblichen Ganztagsbeschäftigung. Wie viele Stunden es sind, ist abhängig vom Arbeitsvertrag.

Mann bei der Arbeit am Laptop

Achtung Teilzeitfalle!

Viele Wissenschaftler und Gewerkschafter kritisieren, dass zu viele Angestellte unfreiwillig einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Durch das geringere Einzahlen in die Rentenkasse steige so das Risiko für Altersarmut. Dieses Problem betrifft vor allem Frauen, die nach der Kinderpause Schwierigkeiten haben, wieder in die Vollzeit zurückzukehren. Aus diesem Grund gilt seit 2019 das Recht auf Brückenteilzeit. Sie ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. Diese Brückenteilzeit können alle Angestellten nutzen, die in einem Unternehmen mit einer Größe ab 45 Mitarbeitern arbeiten.

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