Deutsche Gründlichkeit
In Deutschland gibt es Pflichtangaben, die auf jedem Weinetikett enthalten sein müssen: der Erzeuger beziehungsweise Abfüller, der Jahrgang, das Anbaugebiet, der Alkoholgehalt sowie der Flascheninhalt. So weit so gut, aber was sind beispielsweise „Ungeheuer“ oder „Assmanshäuser Höllenberg“? Bei vielen Weinen – vor allem bei besonderen Tropfen – werden außerdem die Lagen angegeben, und diese haben in Deutschland nicht selten sehr skurrile Namen … Außerdem findet sich in Deutschland meist die Rebsorte auf dem Etikett. Zusätzlich gibt es vom Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) ein klares Klassifizierungssystem: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Diese Begriffe stehen für die unterschiedlichen Abstufungen der Reifegrade der Trauben zum Zeitpunkt der Ernte. Je später die Trauben geerntet werden, umso mehr Restzucker enthält der Wein in der Regel. Eiswein wird beispielweise sogar so spät im Jahr geerntet, dass die Trauben bereits kurz gefroren waren. Zusätzlich wird in Deutschland häufig die Geschmacksrichtung angegeben. Also entweder trocken, halb-trocken, lieblich oder feinherb.